"Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu."
Prof. Dr. Jürgen Gornas

Günter Tebbe

Günter Tebbe
BSt
Tel. (05241) 81-81466

Manfred Pook

Manfred Pook
KGSt
Tel. (0221) 376 89-41

Thomas Grieger

Thomas Grieger
KGSt
Tel. (0221) 37689-50

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Das Projekt „Rechtsvergleich Doppik“

KGSt und Bertelsmann Stiftung verstehen sich vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen institutionellen Herkunft als Partner der Kommunen. Die notwendige Erneuerung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf dem Nährboden des IMK-Beschlusses sehen beide als Chance und Herausforderung an die Kommunen zugleich. Daher sind KGSt und Bertelsmann Stiftung eine Projektpartnerschaft eingegangen. Unter dem Projekttitel „Rechtsvergleich Doppik“ setzen sich beide gemeinsam für die Anwendung und Weiterentwicklung des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens ein.

Aktuelles

Überarbeitung der GemhVO Doppik Schleswig-Holstein

Seit dem 01.01.2013 ist eine überarbeitete Gemeindehaushaltsverordnung Doppik für Kommunen in Schleswig-Holstein in Kraft. Die neuen und überarbeiteten Regelungen (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, GVOBl. 2012 S. 646) werden in den themenorientierten Vergleichen der Doppik-Datenbank berücksichtigt.

 

1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.09.2012 des Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände (1.NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) beschlossen. Beispielsweise wurde die Darstellung der Verluste und Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens verändert. Bisher waren sie Bestandteil des ordentlichen Ergebnisses. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind sie direkt mit der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) zu verrechnen. Die Veräußerungen von Vermögensgegenständen über oder unter Buchwert haben somit ab 2013 keinen Einfluss auf die Ergebnisrechnung der nordrheinwestfälischen Kommunen. Weitere Änderungen betreffen u. a. Inventur- und Bewertungsverereinfachungsregelungen sowie die Verweise auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Projektinformationen

Warum setzen sich Bertelsmann Stiftung und KGSt für die Harmonisierung der doppischen Rechtsgrundlagen in Kernbereichen ein? Diese und andere Fragen rund um das Projekt „Rechtsvergleich Doppik“ finden Sie in unserer Projektbroschüre.

Das Berliner Manifest

Ausgehend von den Ergebnissen des Projektes zum Vergleich des doppischen kommunalen Haushaltsrechtes hat Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus für die Projektträger einen Ausblick auf die Entwicklung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland gewagt. Das Manifest wurde anlässlich einer Projektveranstaltung am 4. Mai 2009 in Berlin vorgestellt.

  • PDF Berliner Manifest, 1 MB

    Manifest zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland; Mehr Transparenz, Effektivität und Effizienz in Politik und Verwaltungen durch ein einheitliches doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus