OECD-Studie zum Stand der öffentlichen Rechnungslegung in Europa
Deutschland mit der Kameralistik auf Staatsebene zunehmend in der Minderheit.
Zum Thema "Wertansätze in der Eröffnungsbilanzierung" wurden die länderspezifischen Regelungen zur Erstbilanzierung der Aktivposten der kommunalen Bilanz mit den grundsätzlichen Empfehlungen der Innenministerkonferenz abgeglichen. Unterschiede, insbesondere im Rahmen von Alternativbewertungen sowie bei grundlegenden Festlegungen des Wertansatzes, werden dabei transparent. Dabei wurden insbesondere die Bewertungen der kommunalen Grundstücke, der Gebäude und des Infrastrukturvermögens verglichen und Auswirkungen auf die kommenden Jahresabschlüsse und die Folgen der Erstbewertungen auf den jeweiligen Haushaltsausgleich beschrieben. Ländervergleichende Synopsen zu diesem Thema können hier generiert werden.
Trotz der fortgeschrittenen
Erstbewertung in den Kommunen sollte der Bewertungsansatz für kommunale
Grundstücke harmonisiert werden. Durch die im Rechtsvergleich festgestellten Unterschiede in den Bewertungsmethoden, insbesondere im
Rahmen einer Alternativbewertung, sofern keine konkreten Anschaffungs-
und Herstellungswerte vorliegen, sind diese Bilanzansätze dauernd nicht
vergleichbar. Für die Alternativbewertung sollten einheitliche
Kategorien auf der Grundlage von Bodenrichtwerten ohne Rückindizierung,
ggfls. unter Berücksichtigung von einheitlichen Abschlagssätzen,
herangezogen werden.
Es wird empfohlen, Nutzungsdauern von
kommunalen Vermögensgegenständen ohne Entscheidungskorridor einheitlich
länderübergreifend festzulegen, um beginnend mit der erstmaligen
Bewertung des kommunalen Vermögens eine langfristige Vergleichbarkeit
der kommunalen Bilanzen zu gewährleisten.
Es wird empfohlen, auf länderübergreifende Vergleiche zunächst zu verzichten und nur in den jeweiligen Ländern Bilanzvergleiche heranzuziehen.
Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen der erstmaligen Bewertung des kommunalen Vermögens, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
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