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Planungsgrundsätze - Ziele und Kennzahlen
Die Innenministerkonferenz hat 2003 in der Novellierung des Gemeindehaushaltsrechts nicht nur eine Änderung des Rechnungsstils, sondern die Verbesserung der kommunalen Steuerung beabsichtigt. Unter anderem soll durch das neue Haushaltsrecht die Möglichkeiten eröffnet werden,
1. mit der Output-Orientierung der Verwaltungsleistungen in Produktform für Zielvereinbarungen eine Grundlage zu schaffen
2. Kennzahlen über Kosten und Qualität der Verwaltungsleistungen als Information für die Verwaltungssteuerung zu entwickeln,
3. ein Berichtswesen auch für unterjährige Berichte über die Erreichung der Leistungsziele als Steuerungsinstrument zur Unterstützung der dezentralen Ressourcenverantwortung innerhalb der Verwaltung und gegenüber dem Rat aufzubauen.
Dazu hat der Leittext der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik der Innenministerkonferenz einen Rahmen gesteckt. Die meisten Länder folgen grundsätzlich der Empfehlung der Innenministerkonferenz zur Einbindung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen in den kommunalen doppischen Haushalten. Jedoch haben sich Unterschiede hinsichtlich der Intensität der Rechtsbindung ergeben. Die Ausführung dieses Planungsgrundsatzes, über strategische Zielbildung zu operativen Zielen zu gelangen und zu diesen Zielen abgestimmte Kennzahlen zu bilden, die über die Zielerreichung informieren, obliegt der Verantwortung der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Projektempfehlung
Präambel
Die strategische Planung und Steuerung ist für eine erfolgreiche bürgerorientierte Führung unerlässlich. Dazu gehört eine mehrjährige Wirkungs-, Leistungs- und Finanzplanung. Das neue Haushaltsrecht stärkt die strategische Steuerung, sofern es gelingt, die Wirkungs-, Leistungs- und Finanzplanung im Haushalt miteinander zu verknüpfen.
1. Die Haushalts- und Planungsgrundsätze sind dahingehend zu überprüfen, ob sie die Steuerung anhand von Zielen auf doppischer Grundlage wirksam unterstützen.
2. Die Planung, Berichterstattung und Rechenschaftslegung ist im Hinblick auf die Anforderungen der Doppik konzeptionell weiterzuentwickeln und in der kommunalen Praxis anzuwenden. Dies ist ureigenste Aufgabe der Kommunen und würde durch eine einheitliche Fassung der haushaltsrechtlichen Regelungen und der Haushaltsgrundsätze deutlich unterstützt.
Dokumente
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Planungsgrundsätze - Ziele und Kennzahlen, 2 MB
Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen von Planungsgrundsätzen, insbesondere zu kommunalen Zielen und Kennzahlen, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer

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